Islamische Beerdigung in Deutschland
Islamische Beerdigung in Deutschland (mit Sarg, gesetzliche Vorschrift in den meisten Bundesländern)
Da in Deutschland die sogenannte "Sargpflicht" besteht, wird die islamische Beerdigung in den meisten Fällen mit einem schlichten Holzsarg durchgeführt. Dennoch wird der Verstorbene zuvor gemäß islamischer Tradition in weiße Leichentücher (Kafan) gehüllt. Nach dem Totengebet wird der Sarg zur Grabstätte getragen. Beim Herablassen des Sarges wird darauf geachtet, dass der Kopf in Richtung Mekka (Qibla) zeigt. Sobald der Sarg sicher im Grab liegt, wird das Grab mit Erde aufgefüllt. Angehörige nehmen häufig selbst an diesem letzten Akt teil, indem sie Erde ins Grab geben und Bittgebete sprechen. Auch wenn der Sarg verwendet wird, bleibt der religiöse Ablauf weitgehend erhalten, und die Würde des Verstorbenen steht im Vordergrund.
Islamische Beerdigung in Deutschland (ohne Sarg, traditionell islamisch mit Brettern im Grab)
Im Islam wird der Verstorbene traditionell in weiße Leichentücher (Kafan) gewickelt und ohne Sarg ins Grab gelegt. Nach dem Totengebet (Salat al-Janazah) wird der Verstorbene vorsichtig in das vorbereitete Grab herabgelassen. Wichtig dabei ist, dass der Kopf in Richtung Mekka (Qibla) ausgerichtet wird. Bevor die Erde auf den Verstorbenen gegeben wird, werden im Grab Holzbretter über den Körper gelegt. Diese Holzbretter schaffen eine Art "kleinen Raum" und verhindern, dass die Erde direkt auf den Verstorbenen fällt. Dies ist ein wichtiger Bestandteil, da es sowohl Würde als auch Schutz für den Verstorbenen bedeutet. Nach dem Anbringen der Holzbretter wird das Grab vollständig mit Erde gefüllt. Dabei geben die Anwesenden oft selbst die ersten Hände voll Erde ins Grab und sprechen Bittgebete für den Verstorbenen. Nach der Beerdigung ist es Sunnah, noch für die Vergebung des Verstorbenen zu beten. In Deutschland ist diese Form der Beerdigung nur auf speziellen muslimischen Grabfeldern möglich, wo die Behörden diese Art der Bestattung ohne Sarg, aber mit schützenden Holzbrettern, erlauben.